Konservierende Zahnheilkunde
So bezeichnet man den Bereich der Zahnheilkunde, der sich mit der Zahnerhaltung beschäftigt. Das ist die so genannte Füllungstherapie. Hier in dieser Praxis wird kein Amalgam mehr verwendet. (Da seit 1990 per Gesetz ein Amalgamabscheider zur Pflicht wurde, damit von dem giftigen Quecksilber kein Nanogramm in die Kanalisation gelangen kann.)
Verwendet wird seit dem hochwertiger zahnfarbener Kunststoff. Die hochwertigste Versorgung sind Keramik- und Goldinlays, die aber von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden.